Personenrecht
 

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> John Bouvier´s (1787 - 18.11.1851) Maxime des Rechts

> Haftungsfolge => Haftungsaufforderung

> Denn Niemand auf Erden kann die Freiheit des Menschen einschränken !

> Europäische Menschenrechtskonvention Art. 14 Diskriminierungsverbot

> Diskriminierungsverbot des Artikels 2 des Teil II ICCPR / IPbpR

> Resolution 2361 vom 27. Januar 2021 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

> CHARTA DER GRUNDRECHTE

> Das Ansehen der Person vor Gericht ist nicht recht

 


 

Was ist Personenrecht?

Aufgrund des Ursprungs des Lebens im göttlichen Lebensfunken existiert kein Zugriff(srecht) etc. auf den Menschen
( wobei Staaten immer von Menschen zu gründen sind, wobei es nur dann ein zulässige Staatsgewalt gemäß dem
  Kontraktualismus und einer von den Bewohnern des Gebietes angenommene Verfassung gibt ).

Daher wurde mit der Geburtsurkunde die Person erschaffen - verantwortlicher Halter ist der jeweils ausstellende
Standesbeamte sowie der Leiter des Standesamtes. Dies - insbesondere ohne wissentliche und willentliche Zu-
stimmung von Eltern dem Neugeborenen - ist nichtig, auch gemäß den Maximen des Rechts.

Erkennbar ist es durch den Geburtenbuchauszug, da der Knabe / das Mädchen durch - . - ( Punkt ) von der Sache
"das Kind" getrennt wird, welchem der Name zugeordnet wird ( nur Sachen tragen Namen ! ).


So sind auch alle Gesetze ( Legislative ) und VERORDNUNGEN ( Exekutive ) nichtig, da sie weder den Menschen
adressieren können, noch von der jeweiligen Person angenommen wurden und sowieso unvereinbar mit den
göttlichen Geboten und den Maximen des Rechts sind.

Alexander von Humboldt: „Erkenntnis der Wahrheit und Ausbildung der Pflicht sind die höchsten Gebote der Sittlichkeit.“
Das sittliche Recht ist im Einklang mit den aeternen divinen immanenten Rechten, dem natürlichen Recht.

Ulpian / Schopenhauer: Grundlage jeder Ethik und Moral lautet „Honeste vivere, neminem laedere“


All dies steht im Einklang mit dem doppelten Liebesgebot, der „Goldenen Regel“ aller Weltreligionen
 

„Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihr ihnen ebenso“ (bspw. Matthäus 7,12 und Lukas 6,31).
Jedermann (das Recht ist für jedermann – Graf, 3,44) ist von Natur aus (nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen
Rechten, frei von fiktiver Schuld und der Fähigkeit zur Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens ausgestattet.

Siehe dazu die 12 Maxime der Equity für faires und gerechtes Recht des britischen common law.
"Betrug zerstört jede Transaktion und alle Verträge." [American Jurisprudence 2nd, § 8].


Derlei Maxime kennt auch das kanonische Kirchenrecht: Regulae iuris (lat. 'Regeln des Rechts'), welche mit 88 Axiomen
begannen, die 1298 von Papst Bonifatius VIII. promulgiert wurden und zurückgehen auf die "Digest" des 6. Jahrhunderts des
Justinian - Auszug aus dem Liber Sextus:
> Niemand kann für Unmögliches gehalten werden (6)
> Die Zeit heilt nicht, was von Anfang an ungültig war (18)
> Was dem Beklagten nicht erlaubt ist, wird dem Kläger verwehrt (32)

 

John Bouvier´s (1787 - 18.11.1851) Maxime des Rechts - allgemeingültiges Rechtswörterbuch 1856:

John Bouvier: „ein Vertrag ist ein Gesetz zwischen Parteien, der nur durch Zustimmung Kraft erwirbt“.
Das heißt ein jedes Gesetz ist immer eine vertragliche Abmachung: „Der Vertrag macht das Gesetz“;
daher beruht alles, insbesondere jedwede rechtsetzende Gesetzgebung auf einvernehmliche Vertragsgestaltung
aller Parteien und ihrer jeweiligen freien Zustimmung.

Alle menschengemachten Gesetze sind kommerziell in ihrer Natur ... .

Eine Handlung gegen meinen Willen ist keine Handlung. (Actus me invito factus, non est meus actus.)

Privileg bedeutet: "des Rechts beraubt" [Ein Privileg ist gewissermaßen ein privates Recht.
(Privilegium est quasi privata lex.)]

Ein Recht kann nicht aus einem Unrecht entstehen. (Jus ex injuria non oritur.)

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Haftungsaufforderung:
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Jeder Eid ist ein Treuegelöbnisse - so auch der Amtseid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid für Bundesbeamte: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Einer Haftungsverschiebung auf die Person ( welche vom Staat dem Menschen "zugeordnet" wurde ) wurde niemals und wird niemals zugestimmt werden.
 

Die Haftung - insbesondere auf Personenrechtsebene - besteht dreifach - aufgrund > primum non nocere:

> der Chartas der UN / EU Menschen- & Grundrechte sowie des Nürnberger Kodex und des hippokratischen Eides

> der Maximes of law

> des Kommerzrechts

Da es um Leib und Leben eines Christen - Menschen geht, der der Leib Christi ist, ist der Schaden unendlich und damit

die Haftung nicht auf finanzielle Belange begrenzt - die Haftung berührt das Leben jedes Handelnden gegen den Menschen !


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bindet alle Eidleistenden; ausgehend von Art. 82 Grundgesetz [(1) 1Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet.] darf man aufgrund von bona fides - trotz des Mangels der Sichtung des Originals - davon ausgehen, daß das Infektionsschutzgesetz durch den Bundespräsidenten rechtlich bindend und damit haftend gegengezeichnet wurde.

Daher ist davon auszugehen, dass eine ursprüngliche Zeichnung des IFSG durch den Gesundheitsminister als Leiter dieses Fachamtes vorliegen muss. Durch Verkündung sowie darauf beruhenden Verordnungen, ist davon auszugehen, daß das Gesetz in Rechtskraft und in Anwendung ist ( es ist allgemein bekannt, daß "Im Auftrag" oder "In Vertretung" geleistete Unterschriften "nicht haftungsrelevant" sind und daher immer auf den Leiter: Gesundheitsminister bzw. Bundespräsident zurück gegriffen werden muß ).

Gemäß John Bouvier: „ein Vertrag ist ein Gesetz zwischen Parteien, der nur durch Zustimmung Kraft erwirbt“ d.h. „Der Vertrag macht das Gesetz“, insbesondere da alle menschengemachten Gesetze kommerziell in ihrer Natur sind - wird davon ausgegangen, daß eine haftungsrechtliche Beziehung zwischen dem Gesundheitsminister als Hauptverantwortlichen des Gesundheitsministeriums sowie dem Bundespräsidenten und dem sich hier zu Wort meldenden Menschen durch Anwendung des Gesetzes oder der darauf beruhenden Verordnungen - sei es durch Staatsdiener oder sonstige - zu Stande gekommen ist. Bisher liegt jedoch noch keine beglaubigte Kopie des gezeichneten IFSG durch den Gesundheitsminister vor. Solange die Unterschrift zur Versicherung der Rechtskraft des IFSG nicht vorliegt, ist jede ( auch jede weitere ) Einschränkung oder Zwangsmaßnahme ein nicht versichertes Rechtsgeschäft und in jedem Fall privathaftend, privatkommerziell unter der handelsrechtlichen Haftung zuvorderst des Gesundheitsministeriums - vertreten durch den Hauptverantwortlichen - registriert.
 

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So sagt auch das ebenfalls wie andere Gesetze nichtige Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 22. April 2021 auf S. 802 ff mit dem Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

aus, daß ein nicht vom deutschen Volk verfaßter Bundestag das folgende Gesetz beschlossen hätte - wobei keine Unterschrift vorliegt, wer dieses Gesetz zeichnete - und nur durch eine ordentliche Zeichnung übernimmt jemand Haftung; alles andere ist Illusion / Fiktion / Täuschung:

Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen

für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.

 

hier wird gesagt ....

1. das Infektionsschutzgesetz richtet sich in seiner Verordnungsermächtigung an Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“. - aber weder an Menschen, noch an Gesunde und ebenso wenig an Ungetestete bzw. Ungeimpfte !

Es wird nicht erklärt, welches übergeordnete Gesetz diese Ermächtigung legalisiert hat.

Außerdem ist adressiert „Verordnungsermächtigung“ sowohl die Exekutive <= Verordnung als auch
die Legislative <= Ermächtigung => d.h. Verordnungsermächtigung hebt die Gewaltenteilung auf.

 

Des weiteren:

(9) Anerkannte Tests .....

Soweit nach dieser Vorschrift das Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen ist, sind hiervon folgende Personen ausgenommen:

3. gehörlose, schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

D.h. der Mensch ist gehörlos / schwerhörig .. und Personen kommunizieren mit ihnen

 

Und im Artikel 3d => Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 1a werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person ....


- all dies sind keine Menschen-, sondern allein (sog. recht-/normunterworfene) Personenrechte
 

Denn Niemand auf Erden kann die Freiheit des Menschen einschränken !

 

Da jedoch noch nie ein C-19 Virus isoliert wurde (Verordnung (EG) Nr. 726/2004), wurde auch nie der Beweis

> einer lebensbedrohenden Krankheit

> einer Krisensituationen

> eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit erbracht.

und es ist unmöglich einen spezifischen Wirktest / Impfstoff zu entwickeln


Natürlich hat eine nicht - demokratische, ohne Verfassung, allein auf Vertragsrecht wie bspw. dem Lissabonvertrag basierende EU, keinerlei Befugnis, damit auch keine Rechte einzuschränken - insbesondere, weil eben das verbindende Element >Verfassung <, welches erst eine Staatsgewalt legitimieren kann ( BRD <=> GG im bestehenden Kriegsrecht / SHAEF ) und Staat mit Volk verbindet, nicht besteht. Dennoch finden sich interessante Formulierungen in der Parlamentarische Anfrage E-004802/2021 vom 22. Oktober 2021: Artikel 138 der Geschäftsordnung - also Kommerz! 
Zitat: Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfas­sungsrechtlicher Bestimmungen.(1)“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden(3). Quelle  https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-004802_DE.html       


Allgemein bekannte und auch nach VStGB geachtete Hinweise, zu Personenrechten:

Das Verbot jeglicher Form von Willkür ist in demokratischen Staaten für jedwedes Staatshandeln grundsätzlicher Natur.

Dieses grundsätzliche Willkürverbot schließt neben dem Menschen auch die Person ( Personenrecht, Grundrechte, Rechtsnormen, .. ) ein.
 

Artikel 29 der Genfer Konvention: "Die am Konflikt beteiligte Partei, in deren Gewalt sich geschützte Personen (Mann ist ein Begriff der Natur; Person ein Begriff des Zivilrechts) befinden, ist verantwortlich für die Behandlung, die diese durch ihre Beauftragten erfahren, unbeschadet der gegebenenfalls entstehenden persönlichen Verantwortlichkeiten."

 

Das Diskriminierungsverbot kann nicht eingeschränkt werden.
 

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Europäische Menschenrechtskonvention Art. 14 Diskriminierungsverbot

Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
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Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet jegliche Form der Diskriminierung.

Jeder Menschen hat Anspruch auf die in der Menschenrechtscharta verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ohne Ansehung von
• Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion,
• politischer und weltanschaulicher Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft,
• Eigentum oder Geburt.

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Das Diskriminierungsverbot des Artikels 2 des Teil II ICCPR / IPbpR verpflichtet darüber hinaus auch zum Minderheitenschutz und verpflichtet entsprechend die Staaten, in denen Minderheiten lebend.

Es darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig, in seiner Souveränität eingeschränkt ist, unter Treuhandschaft steht bzw. keine Selbstregierung besitzt.

ICCPR / IPbpR Art. 9, 1 Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit.

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Resolution 2361 (2021)“ vom 27. Januar 2021 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

7.3 in Bezug auf die Sicherstellung einer hohen Impfstoffaufnahme:

7.3.1 sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

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C 364/10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 18.12.2000 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

KAPITEL I WÜRDE DES MENSCHEN Artikel 1 Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu sch?tzen.
Artikel 2 Recht auf Leben (1) Jede Person hat das Recht auf Leben.
Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit
(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung ..

KAPITEL II FREIHEITEN
Artikel 6 Recht auf Freiheit und Sicherheit
Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Artikel 10 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 15 Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
(1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gew?hlten oder angenommenen Beruf auszuüben.
Artikel 20 Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 21 Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen .. der Weltanschauung, .., einer Behinderung, .. sind verboten.
 

Der sich hier öffentlich zu Wort meldende und zu erkennen gebende Mensch ist gesund, fällt nicht unter Staatsgewalt und deren Personen"recht" - sondern ist Teil der Urquelle Allen Seins !


Nach Offenbarung 9.1 wird der Satan als „Stern, gefallen vom Himmel auf die Erde” gesehen und
laut Hebräer 12.22 sind ein Drittel von „vielen tausend Engeln” mit Satan gegangen
- wir kennen diese Engel nun als Dämonen ... und wo wurde die Hölle (Satans und seiner Dämonen)
errichtet ? .. hier auf Erden
- denn Satan ist der Fürst dieser Welt. Verfallen sind ihm alle, welche machthungrig sind ..


Das Ansehen der Person vor Gericht ist nicht recht!

Der FREIE WILLE ist das Geschenk Gottes an seine Schöpfung, den Menschen


Siehe u.a. Jakobus 2.9
9 wenn ihr aber die Person ansehet, so tut ihr Sünde und werdet vom Gesetz als Übertreter verurteilt


Und wer hat alle Schuld von uns genommen? Jesus durch den Kreuzestod - welche Schuld habe ich noch? - keine!
ich bin frei von aller und jedweder Schuld, gleichgültig seiner "Natur" !

siehe dazu auch:

5. Mose 1.17 keine Person sollt ihr im Gericht ansehen

2. Chronik 19 9 Und er gebot ihnen und sprach: Also sollt ihr handeln in der Furcht des HERRN, in Wahrheit und mit unverletztem Gewissen.

Hiob - Kapitel 13.8 Wollt ihr seine Person ansehen oder Gottes Sachwalter spielen? 9 Könnt ihr ihn täuschen, wie man Menschen täuscht? 10 Nein, strafen wird er euch, wenn ihr im Geheimen die Person ansehet!

Psalm 82.2 «Wie lange wollt ihr ungerecht richten ..? 4 .. errettet ihn aus der Hand der Gottlosen!» 6 Ich habe gesagt: «Ihr seid Götter und allzumal Kinder des Höchsten;

Sprüche 24. 20 Denn der Böse hat keine Zukunft, und die Leuchte der Gottlosen wird erlöschen.23 Auch diese Sprüche kommen von den Weisen: die Person ansehen im Gericht, ist nicht gut.

Römer 2. 5 .. und der Offenbarung des gerechten Gerichtes Gottes, 6 welcher einem jeglichen vergelten wird nach seinen Werken; 7 denen nämlich, die mit Ausdauer im Wirken des Guten Herrlichkeit, Ehre und Unsterblichkeit erstreben, ewiges Leben; 9 Trübsal und Angst über jede Menschenseele, die das Böse vollbringt, .. 11 denn es gibt kein Ansehen
der Person bei Gott

Epheser 6. 9 Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

Kolosser 3. 23 Was immer ihr tut, das tut von Herzen, als für den Herrn und nicht für Menschen, 24 da ihr wisset, daß ihr vom Herrn zur Vergeltung das Erbe empfangen werdet. So dienet dem Herrn Christus; 25 denn wer Unrecht tut, wird wiederbekommen, was er Unrechtes getan hat; und es gilt kein Ansehen der Person

Apostelgeschichte 10.34 Da tat Petrus den Mund auf und sprach: Nun erfahre ich in Wahrheit, daß Gott die Person nicht ansieht,