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Die von Gott gesegnete Schöpfung steht daher vor dem (menschengemachten) Gesetz
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KStG - 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen
Rechts
> Lassen Sie mich das im Wort Rechtskraft
zusammenfassen
was ist eine Verfassung und wofür braucht es
eine Verfassung?
1.1. eine Verfassung ist einmal das Bindeglied zwischen dem, was sich durch sie
konstituieren will,
nämlich ein Staat mit den 3 Elementen, insbesondere Staatsgewalt
im Besonderen, um hoheitliche Befugnisse durch die Volkssouveränität übertragen
zu bekommen
sowie durch ihre Verfassung als Verfassungsstaat ein Rechtsstaat zu werden
1.2. ohne Verfassung wird aus der Gemeinschaft der Menschen kein Staatsvolk
und ohne Staatsvolk gibt es weder Staat noch Staatsgewalt <= Georg Jellineksches
Trias
1.3. ohne Staat gibt es auch nicht die demokratischen Elemente:
Legislative, Exekutive und Judikative - und natürlich auch keine Personalhoheit
oder Beamte, Politiker .. und ihre diplomatische Immunität; d.h. alles ist
Privatautonomie
__________________________________________
2.1. keine Legitimierung ohne Sittlichkeit, moralische Werte, Rechte, und
Pflichten
Auszüge aus der Zeitschrift für philosophische Forschung, Band 56 (2002), 1
Peter Stemmer, Konstanz „Moralischer Kontraktualismus“
Es stellt sich die Frage, ob die Herrschaft der Mächtigen legitim, d. h.
berechtigt ist oder ob sie unberechtigt und damit despotisch ist. Der
Legitimität der Herrschaft korreliert die Verpflichtung der ihr Unterworfenen.
An die Stelle des bloßen Genötigtseins tritt das Verpflichtetsein.
Der Kontraktualismus gibt Antwort auf die Frage, unter welchen Bedingungen
politische Herrschaft legitim ist. Legitim ist eine politische Herrschaft, wenn
die, die über die Herrschaftsmacht verfügen, nicht nur die Macht haben, andere
zu nötigen, sondern auch das Recht dazu. Dieses Recht wird nicht von Gott oder
einer anderen höheren Macht verliehen, und ist auch nicht naturgegeben.
Das Recht, das eine Herrschaft legitimiert, kann daher nur „von unten“ kommen,
nämlich von denen, die der Herrschaft unterworfen sind. Sie selbst müssen, soll
die Herrschaft legitim sein, dem Herrscher das Recht zu herrschen verleihen.
Hierbei erfolge die Autorisierung durch einen Vertrag; dies ist die klare
Antwort auf die Frage nach dem Woher des Herrscherrechts.
Der Kontraktualismus bietet ein klares Kriterium für die Unterscheidung einer
legitimen moralischen Ordnung und erpresserischem Zwang: Legitim ist eine
moralische Ordnung, wenn sie und soweit sie aus einem Vertrag hervorgeht. Und
legitim ist sie immer nur denen gegenüber, die an dem Vertrag beteiligt sind.
Die Pflicht, ohne die es keine Verträge geben kann, ist die Pflicht zur
Vertragstreue.
Normen, die durch Verträge entstehen, werden in der Rechtswissenschaft auch
„unselbständige Normen“ genannt. Locke war der Auffassung, Verträge könne es nur
geben, wenn Gott die Vertragstreue vorab zu einer moralischen Verpflichtung
gemacht habe.
Die Legitimität moralischer Normen ist, wie ich sagen werde, keine
Handlungs-Legitimität, keine Legitimität aus vorausgehenden oder nachfolgenden
Handlungen. Sie ist vielmehr eine Seins-Legitimität ( .. nicht-vertragliche
Konzeption der Verpflichtung .. insgesamt die Legitimität der moralischen
Forderungen als Handlungs-Legitimität ..., die Legitimität moralischer
Forderungen als Seins-Legitimität [zu] verstehen ).
__ Zitat Ende __
2.2. Gesellschaftsvertragstheorie
https://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201301/20130109180422.pdf
Gesellschaftsvertrag: Staatliche Herrschaft wird dadurch legitimiert, dass sie
durch einen Vertrag begründet wird, den die Bürger untereinander schließen •
Bindungswirkung des Vertrags resultiert aus der autonomen Willensentscheidung
der Vertragspartner
Der Gesellschaftsvertrag bei Locke ist ein Assoziationsvertrag: Menschen
schließen sich zusammen und übertragen ihr Recht auf Durchsetzung des
natürlichen Gesetzes an den Staat "Man kann deshalb auch nie annehmen, dass sich
die Gewalt der Gesellschaft ... weiter erstrecken soll als auf das allgemeine
Wohl."
LMU Vorlesung Einführung in die Rechtsphilosophie Klassische Theorien des
Gesellschaftsvertrages
7.11.2012 - Dreischritt des Kontraktualismus: Der Gesellschaftsvertrag
Die Gesellschaftsvertragslehre von Jean-Jacques Rousseau: Bürger bilden in ihrer
Gesamtheit den Souverän, dem der politische Gemeinwille ("volonté general")
entspringt.
Überwindung des Naturzustands ist sinnvoll, da sich der Einzelne hier nicht
allein erhalten kann.
Entscheidend ist, wie trotz Unterwerfung unter eine politische Gemeinschaft die
Freiheit erhalten werden kann. Der Gemeinwille ist allmächtig und an keine
Gesetze gebunden.
"Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter
die oberste Leitung des allgemeinen Willen, und wir nehmen jedes Mitglied als
untrennbaren Teil des Ganzen auf."
Grundrechte gegenüber dem Staat sind überflüssig, da Gemeinwille immer dem
Interesse der Bürger entspricht. Rousseaus Vertrag führt notwendigerweise zur
Demokratie; jedoch nur Legitimierung, aber keine Limitierung von Herrschaft.
__ Zitat Ende __
Meine Zusammenfassung:
den Gemeinwillen, der zur Legitimierung führt, finden wir im
Gesellschaftsvertrag, welcher heute Verfassung genannt wird und ohne diese gibt
es kein legale Regierung!
Woran ist eine Verfassung zu erkennen?
Sie entspringt der Volkssouveränität als - Zitat: ein verfassungsrechtliches
Prinzip aller Demokratien, das besagt, dass die höchste Gewalt des Staates und
oberste Quelle der Legitimität das Staatsvolk selbst ist (»Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus.«, Art. 20 Abs. 2 GG) .. und wurde mit dem Prinzip der
Gewaltenteilung .. zum Fundament des modernen Verfassungsstaates.
__ Zitat Ende __
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18441/volkssouveraenitaet/
Wobei hier wieder einmal falsch informiert wurde, denn erst nach der Annahme der
Verfassung durch die Menschen ( welche in der Summe den Stamm / gentes sind und
das Volk bilden werden ) entsteht erst das Staatsvolk.
____________________________________
All dem geht der Delegiertenkonvent (welche direkt vom Volk zu wählen und kein
Teil einer „provisorische Regierung“ sind) voraus. https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
Zitat: Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische
Institution, auch Verfassungskonvent genannt, ... Sie ist – als Ausdruck des
pouvoir constituant – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes. Nach
dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze
des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die
auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des
pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt.
Auszüge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der
erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des ‚pouvoir
constituant‘. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von
außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung
dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt
der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die
Verfassung erarbeitet wird.“
__ Zitat Ende __
Der letzte je gehaltene Delegiertenkonvent wurde gewaltsam durch den preußischen
König im Juni 1849 "aufgelöst", indem Abgeordnete der FRV ( auch
Paulskirchenverfassung genannt ) durch seine Soldaten ermordet wurden.
Resümee:
ohne die vom Volk direkt gewählten Delegierten kein verfassunggebender Konvent!
- und ohne Volksentscheid, durch den die Verfassung angenommen wurde, keine
Rechtskraft!
- ohne diese Rechtskraft keine legale Regierung, keine Legitimierung für
Politiker, Beamte etc.
ebenso wenig wurde von dem einzigen Souverän: der Mensch - durch die göttliche
Schöpfung nach seinem Ebenbild - hoheitliche Befugnisse an irgendwen übertragen!
1. Mose - Kapitel 1 Die Schöpfung: Sechstagewerk Der Mensch ein Bild Gottes
26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die
da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und
über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden
kriecht. Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er
ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib. Und Gott segnete sie ...
Die von Gott gesegnete Schöpfung steht daher
vor dem (menschengemachten) Gesetz!
ALR Allgemeinen Preußischen Landrechtes: "Die Gesetze und Verordnungen des
Staates dürfen die natürliche Freiheit und Rechte der Bürger nicht weiter
einschränken, als es der gemeinschaftliche Endzweck erfordert. § 1. Paragraph „
Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft
genießt, eine Person genannt.“
__ Zitat Ende __
{ dwds.de Adjektiv: genannt · mit Namen }
Dies bedeutet: dem Menschen wird ein Name aufgebürdet · aufgenötigt ·
aufgezwingen, d.h. der Mensch wird nur Person genannt, er ist aber keine ! -
dies ist nur logisch, da der Begriff Person nur ein Titelhalter ist, denn nach
den Maximes of law steht Name für Sachen(recht).
Sogar innerhalb des sog. positiven Rechts wird dies nach Köbler anerkannt:
Zitat „Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von
seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm
gestalteten Rechts.
Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.“ __ Zitat Ende __
Folge: da jeder Mensch sein eigenes Recht gestaltetet und grundlegende Rechte -
jedoch keine Pflichten - gegenüber dem Staat hat sowie durch die Fähigkeit zu
atmen, damit zu reden und zu denken ( Verstand und Sprachvermögen ) verfügt,
bin ich als Mensch erkennbar!
https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht (lateinisch ius naturae, natürliches
Recht; überpositives Recht) ist .. die Bezeichnung für ein universell gültiges
Ordnungsprinzip, .. dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen
Zusammenlebens zu begründen sind. Natur wird dabei als Merkmal des „Wesens“ des
Menschen verstanden, nicht etwa als „Rechte der Natur“ im naturethischen Sinne.
Insoweit ist die Naturrechtsidee eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden.
Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte
angesehen.
_ Zitat Ende _
http://opinioiuris.de/entscheidung/805 BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
17.12.1953 Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 Leitsätze
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
_ Zitat Ende _
Konsequenz:
mangels rechtstaatlichem Verfassungsstaat ohne hoheitliche
Befugnisse konnten keine Beamte mehr ernannt werden; jede „Ernennung“ war rein
fiktional ohne Rechtskraft /-Wirkung.
Daher werden alle hinter´s Licht geführt - denn es ist nicht
dasselbe, ob jemand sagt:
Ich bin Beamter ...... ich habe wie eine "schön" Sache die Eigenschaft (das
Attribut) schön = Beamter zu sein.
Also lügt der hinter´s Licht geführte Scheinbeamte, wenn er sagt: Ich bin
Beamter - er müßte sagen: ich verfüge nur über eine dokumentierte Eigenschaft
........
KStG
- 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__4.html Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er
selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) 1 Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend
der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2 Für die Annahme
eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
Rn 2 Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb
zusammengefasst werden.
_ Zitat Ende _
Alle Elemente der Bundesrepublik verfügen über eine Umsatzsteuer ID; gemäß Rn 2:
sind diese damit keine Hoheitsbetrieb - dies schließt den Bundestag etc. mit ein
____________________________________
Zwei weitere Informationen möchte ich hinzufügen:
https://bayernpartei.de/
hat auch in ihrem Programm 1946 klar das Ziel EU bekannt gegeben (Von 1949 bis
1953 war sie im Deutschen Bundestag mit 20,9 % der Stimmen in Bayern (= 4,2 %
bundesweit) vertreten, von 1950 bis 1966 im bayerischen Landtag.). <= Auflösung
der Nationalstaaten Ihr vollständiges
Urprogramm
sowie
die Aussage vom Alterspräsidenten Lobe Deutscher Bundestag — 1. Sitzung. Bonn,
Mittwoch, den 7. September 1949 „Deutschland will ein Glied der Vereinigten
Staaten von Europa werden und im Staatsgrundgesetz von Bonn wurde schon im
voraus auf nationale Souveränitätsrechte verzichtet.“
Zeigt dies nicht das mögliche Ziel "Totalitarismus" von Anbeginn an, schon
durch den Parlamentarischen Rat?
Da dieser ja - gemäß obiger Aussage - im Bonner Grundgesetz auf nationale
Souveränitätsrechte verzichtete!
Natürlich, ohne die Deutschen dazu zu befragen oder sie darüber zu
informieren (Zeitung, Aushang, ..)
=> 2+4 Vertrag: Artikel 7 (2) Das vereinte Deutschland
hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44119/artikel-7/
Wenn also schon vor der Gründung der BR auf jegliche Souveränitätsrechte
verzichtet wurde, wie kann dann diese durch Artikel 7 wieder hergestellt werden?
- denn das, was nie war, kann auch nie wiederhergestellt werden.
Der Grund, das Ziel ist auch schon vor der ersten NICHTIGEN
Bundestagswahl mitgeteilt worden: die vereinigten Staaten von Europa bei
Abschaffung aller Nationalstaaten.
Sowie - gemäß Bayernpartei - Gründung des Weltstaates.
Souveränität als Herrschaft über das Recht.
Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: "Die Organisation
beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder."
Es ist aber nicht nur die Organisation der Vereinten Nationen (United Nations,
UN), die auf diesem Grundsatz beruht, sondern die ganze Völkerrechtsordnung seit
dem Ende des Zweiten Weltkriegs. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/28034/die-souveraene-gleichheit-der-staaten-ein-angefochtenes-grundprinzip-des-voelkerrechts/
Nun, wenn es Souveränität braucht, um über das Recht herrschen zu können …… wer
hat dann in Deutschland über das Recht geherrscht, denn deutsche Politiker
konnten es nicht gewesen sein - sie haben ja sowohl für sich als auch für alle
Deutschen Personen das mit Hilfe des Parlamentarischen Rates von Anbeginn an
verhindert!
Wo sollen dann auch hoheitliche Befugnisse her kommen - denn ohne derlei
Befugnisse keine Polizei, kein gesetzlicher Richter - auch nicht gemäß
nationalem wie internationalem Recht.
____________________________________
Lassen Sie mich das Alles im Wort
Rechtskraft zusammenfassen:
dazu möchte ich die 3 Bücher mit den entsprechenden Textpassagen
vorlegen - ich zitiere
Buch (1) Andreas Toppe Militär und Kriegsvölkerrecht R. Oldenbourg
Verlag München 2008
Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940
S. 154 I. Das Kriegsrecht in Deutschland 1899 bis 1933
Der klassische Fall einer Debellation lag nach Hans Kelsen in Deutschland
infolge der bedingungslosen Kapitulation am 8. und 9. Mai 1945 und der Absetzung
der Regierung Dönitz am 23. Mai vor. Ihren sinnfälligen Ausdruck fand sie in der
Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945, in der die vier Besatzungsmächte die
oberste Regierungsgewalt (supreme authority) über Deutschland beanspruchten.
Buch (2) Deutsche Einheit Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes
1989/90
Dokumente zur Deutschlandpolitik Oldenbourg
Zwei-plus- Vier-Vertrag S 221 - 222 Entscheidung für die deutsche Einheit -
Einführung
Außerdem will Skubiszewski in einer Protokollerklärung festgelegt haben, daß die
Grenzen des vereinigten Deutschlands weder durch äußere noch durch innere
Umstände in Frage gestellt werden. Daraufhin gibt Genscher zu Protokoll, dies
bedeute keine Grenzgarantie der Vier Mächte, und ein Friedensvertrag oder eine
Friedensregelung sei nicht beabsichtigt. Damit ist ein
Friedensvertrag endgültig ad acta gelegt und der gordische Knoten im
deutsch-polnischen Streit um den Grenzvertrag gelöst.
Buch (3) Prof. Dr. Theodor Schweisfurth (emeritiert) lehrte zuletzt Öffentliches
Recht und Völkerrecht an der Europa-Universität Viadrina - aus seinem
Uni-Taschenbücher „Völkerrecht“.
Erster
Teil: Allgemeines Völkerrecht Erster Abschnitt: Die Grundlagen 1. Kapitel
Völkerrechtssubjekte
1. Kapitel. Völkerrechtssubjekte (VRS) V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch „Puppenstaaten“ oder
„Marionettenstaaten“ genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem
anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. ...
Diese Gebilde bezeichnen Verdross/Simma als,, scheinsouveräne Staaten“, denn sie
seien „mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S.
des VR“. Da es aber der von diesen Gebilden ausgeübten Hoheitsgewalt schon an
der Aussicht auf Dauerhaftigkeit mangelte, waren es überhaupt keine Staaten. Man
sollte sie daher besser als Scheinstaaten bezeichnen.
Ergänzend dazu, bereits aus dem amerikanischen übersetzt:
https://definitions.uslegal.com/d/debellatio/
Debellatio bedeutet den Akt der Eroberung oder
Unterwerfung. Der Begriff bezeichnet das Ende eines Krieges, der
durch die vollständige Zerstörung eines feindlichen Staates
verursacht wurde. Beispielsweise endete der Zweite
Weltkrieg mit dem völligen Zerfall des Deutschen Reiches. Der Begriff
bedeutet die vollständige Unterwerfung einer kriegführenden Nation. Damit ist
ein Souveränitätsverlust verbunden. Es
handelt sich um eine totale militärische Niederlage in einem Krieg. Der Erwerb
eines Territoriums nach einem Krieg ohne Friedensvertrag, weil der besiegte
Staat nicht mehr existiert, wird als Debellatio oder Unterwerfung bezeichnet.
https://dserver.bundestag.de/btp/01/01001.pdf
Das heißt, daß der Alterspräsidenten Lobe in der 1. Sitzung des
Deutschen Bundestages (Bonn, Mittwoch, den 7.9.1949) mit seinem „Deutschland
will ein Glied der Vereinigten Staaten von Europa werden und im
Staatsgrundgesetz von Bonn wurde schon im voraus auf nationale
Souveränitätsrechte verzichtet.“
nichts anderes getan hat, als die Debellation und ihre Folgen zu beschreiben -
ohne das Wort Debellatio zu verwenden und die Folge, den bereits bestehenden
Souveränitätsverlust zu kaschieren.
Wie gesagt: Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen „Souveränität als
Herrschaft über das Recht.“ belegt, wieso es weder rechtskräftige Gesetze noch
Verordnungen im Scheinstaat BR geben kann - und ebenso wenig hoheitliche
Handlungen durch Richter, Polizei etc. ---- nur Faustrecht, Gewalt, Piraterie
und Plünderung (bis in eine unbestimmte Zukunft).
D.h. keine Handlung seit dem 8.
Mai 1945 hatte jemals Rechtskraft !