was ist eine Verfassung
 

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> was ist eine Verfassung und wofür braucht es eine Verfassung
> keine Legitimierung ohne
> Kontraktualismus
> Gesellschaftsvertragstheorie
> Woran ist eine Verfassung zu erkennen
> Die von Gott gesegnete Schöpfung steht daher vor dem (menschengemachten) Gesetz
> KStG - 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
> Lassen Sie mich das im Wort Rechtskraft zusammenfassen

 

 

was ist eine Verfassung und wofür braucht es eine Verfassung?

1.1. eine Verfassung ist einmal das Bindeglied zwischen dem, was sich durch sie konstituieren will,
nämlich ein Staat mit den 3 Elementen, insbesondere Staatsgewalt
im Besonderen, um hoheitliche Befugnisse durch die Volkssouveränität übertragen zu bekommen
sowie durch ihre Verfassung als Verfassungsstaat ein Rechtsstaat zu werden
1.2. ohne Verfassung wird aus der Gemeinschaft der Menschen kein Staatsvolk
und ohne Staatsvolk gibt es weder Staat noch Staatsgewalt <= Georg Jellineksches Trias
1.3. ohne Staat gibt es auch nicht die demokratischen Elemente:
Legislative, Exekutive und Judikative - und natürlich auch keine Personalhoheit
oder Beamte, Politiker .. und ihre diplomatische Immunität; d.h. alles ist Privatautonomie

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2.1. keine Legitimierung ohne Sittlichkeit, moralische Werte, Rechte, und Pflichten
Auszüge aus der Zeitschrift für philosophische Forschung, Band 56 (2002), 1
Peter Stemmer, Konstanz „Moralischer Kontraktualismus“

Es stellt sich die Frage, ob die Herrschaft der Mächtigen legitim, d. h. berechtigt ist oder ob sie unberechtigt und damit despotisch ist. Der Legitimität der Herrschaft korreliert die Verpflichtung der ihr Unterworfenen. An die Stelle des bloßen Genötigtseins tritt das Verpflichtetsein.
Der Kontraktualismus gibt Antwort auf die Frage, unter welchen Bedingungen politische Herrschaft legitim ist. Legitim ist eine politische Herrschaft, wenn die, die über die Herrschaftsmacht verfügen, nicht nur die Macht haben, andere zu nötigen, sondern auch das Recht dazu. Dieses Recht wird nicht von Gott oder einer anderen höheren Macht verliehen, und ist auch nicht naturgegeben.
Das Recht, das eine Herrschaft legitimiert, kann daher nur „von unten“ kommen, nämlich von denen, die der Herrschaft unterworfen sind. Sie selbst müssen, soll die Herrschaft legitim sein, dem Herrscher das Recht zu herrschen verleihen. Hierbei erfolge die Autorisierung durch einen Vertrag; dies ist die klare Antwort auf die Frage nach dem Woher des Herrscherrechts.

Der Kontraktualismus bietet ein klares Kriterium für die Unterscheidung einer legitimen moralischen Ordnung und erpresserischem Zwang: Legitim ist eine moralische Ordnung, wenn sie und soweit sie aus einem Vertrag hervorgeht. Und legitim ist sie immer nur denen gegenüber, die an dem Vertrag beteiligt sind.
Die Pflicht, ohne die es keine Verträge geben kann, ist die Pflicht zur Vertragstreue.
Normen, die durch Verträge entstehen, werden in der Rechtswissenschaft auch „unselbständige Normen“ genannt. Locke war der Auffassung, Verträge könne es nur geben, wenn Gott die Vertragstreue vorab zu einer moralischen Verpflichtung gemacht habe.
Die Legitimität moralischer Normen ist, wie ich sagen werde, keine Handlungs-Legitimität, keine Legitimität aus vorausgehenden oder nachfolgenden Handlungen. Sie ist vielmehr eine Seins-Legitimität ( .. nicht-vertragliche Konzeption der Verpflichtung .. insgesamt die Legitimität der moralischen Forderungen als Handlungs-Legitimität ..., die Legitimität moralischer Forderungen als Seins-Legitimität [zu] verstehen ).
 __ Zitat Ende __

2.2. Gesellschaftsvertragstheorie
https://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201301/20130109180422.pdf
Gesellschaftsvertrag: Staatliche Herrschaft wird dadurch legitimiert, dass sie durch einen Vertrag begründet wird, den die Bürger untereinander schließen • Bindungswirkung des Vertrags resultiert aus der autonomen Willensentscheidung der Vertragspartner

Der Gesellschaftsvertrag bei Locke ist ein Assoziationsvertrag: Menschen schließen sich zusammen und übertragen ihr Recht auf Durchsetzung des natürlichen Gesetzes an den Staat "Man kann deshalb auch nie annehmen, dass sich die Gewalt der Gesellschaft ... weiter erstrecken soll als auf das allgemeine Wohl."

LMU Vorlesung Einführung in die Rechtsphilosophie Klassische Theorien des Gesellschaftsvertrages
7.11.2012 - Dreischritt des Kontraktualismus: Der Gesellschaftsvertrag

Die Gesellschaftsvertragslehre von Jean-Jacques Rousseau: Bürger bilden in ihrer Gesamtheit den Souverän, dem der politische Gemeinwille ("volonté general") entspringt.
Überwindung des Naturzustands ist sinnvoll, da sich der Einzelne hier nicht allein erhalten kann.
Entscheidend ist, wie trotz Unterwerfung unter eine politische Gemeinschaft die Freiheit erhalten werden kann. Der Gemeinwille ist allmächtig und an keine Gesetze gebunden.
"Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willen, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf."
Grundrechte gegenüber dem Staat sind überflüssig, da Gemeinwille immer dem Interesse der Bürger entspricht. Rousseaus Vertrag führt notwendigerweise zur Demokratie; jedoch nur Legitimierung, aber keine Limitierung von Herrschaft.
__ Zitat Ende __

Meine Zusammenfassung:
den Gemeinwillen, der zur Legitimierung führt, finden wir im Gesellschaftsvertrag, welcher heute Verfassung genannt wird und ohne diese gibt es kein legale Regierung!

Woran ist eine Verfassung zu erkennen?
Sie entspringt der Volkssouveränität als - Zitat: ein verfassungsrechtliches Prinzip aller Demokratien, das besagt, dass die höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität das Staatsvolk selbst ist (»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.«, Art. 20 Abs. 2 GG) .. und wurde mit dem Prinzip der Gewaltenteilung .. zum Fundament des modernen Verfassungsstaates.
__ Zitat Ende __
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18441/volkssouveraenitaet/



Wobei hier wieder einmal falsch informiert wurde, denn erst nach der Annahme der Verfassung durch die Menschen ( welche in der Summe den Stamm / gentes sind und das Volk bilden werden ) entsteht erst das Staatsvolk.

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All dem geht der Delegiertenkonvent (welche direkt vom Volk zu wählen und kein Teil einer „provisorische Regierung“ sind) voraus. https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
Zitat: Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, auch Verfassungskonvent genannt, ... Sie ist – als Ausdruck des pouvoir constituant – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt.
Auszüge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des ‚pouvoir constituant‘. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“
 __ Zitat Ende __


Der letzte je gehaltene Delegiertenkonvent wurde gewaltsam durch den preußischen König im Juni 1849 "aufgelöst", indem Abgeordnete der FRV ( auch Paulskirchenverfassung genannt ) durch seine Soldaten ermordet wurden.



Resümee:
ohne die vom Volk direkt gewählten Delegierten kein verfassunggebender Konvent!
- und ohne Volksentscheid, durch den die Verfassung angenommen wurde, keine Rechtskraft!
- ohne diese Rechtskraft keine legale Regierung, keine Legitimierung für Politiker, Beamte etc.
ebenso wenig wurde von dem einzigen Souverän: der Mensch - durch die göttliche Schöpfung nach seinem Ebenbild - hoheitliche Befugnisse an irgendwen übertragen!

1. Mose - Kapitel 1 Die Schöpfung: Sechstagewerk Der Mensch ein Bild Gottes
26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib. Und Gott segnete sie ...

Die von Gott gesegnete Schöpfung steht daher vor dem (menschengemachten) Gesetz!

ALR Allgemeinen Preußischen Landrechtes: "Die Gesetze und Verordnungen des Staates dürfen die natürliche Freiheit und Rechte der Bürger nicht weiter einschränken, als es der gemeinschaftliche Endzweck erfordert. § 1. Paragraph „ Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“
__ Zitat Ende __

{ dwds.de Adjektiv: genannt · mit Namen }
Dies bedeutet: dem Menschen wird ein Name aufgebürdet · aufgenötigt · aufgezwingen, d.h. der Mensch wird nur Person genannt, er ist aber keine ! - dies ist nur logisch, da der Begriff Person nur ein Titelhalter ist, denn nach den Maximes of law steht Name für Sachen(recht).

Sogar innerhalb des sog. positiven Rechts wird dies nach Köbler anerkannt:
Zitat „Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts.
Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.“ __ Zitat Ende __

Folge: da jeder Mensch sein eigenes Recht gestaltetet und grundlegende Rechte - jedoch keine Pflichten - gegenüber dem Staat hat sowie durch die Fähigkeit zu atmen, damit zu reden und zu denken ( Verstand und Sprachvermögen ) verfügt, bin ich als Mensch erkennbar!

https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht (lateinisch ius naturae, natürliches Recht; überpositives Recht) ist .. die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, .. dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind. Natur wird dabei als Merkmal des „Wesens“ des Menschen verstanden, nicht etwa als „Rechte der Natur“ im naturethischen Sinne. Insoweit ist die Naturrechtsidee eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.
_ Zitat Ende _

http://opinioiuris.de/entscheidung/805 BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
17.12.1953 Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 Leitsätze
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
_ Zitat Ende _

Konsequenz:
 mangels rechtstaatlichem Verfassungsstaat ohne hoheitliche Befugnisse konnten keine Beamte mehr ernannt werden; jede „Ernennung“ war rein fiktional ohne Rechtskraft /-Wirkung.
 

Daher werden alle hinter´s Licht geführt - denn es ist nicht dasselbe, ob jemand sagt:
Ich bin Beamter ...... ich habe wie eine "schön" Sache die Eigenschaft (das Attribut) schön = Beamter zu sein.
Also lügt der hinter´s Licht geführte Scheinbeamte, wenn er sagt: Ich bin Beamter - er müßte sagen: ich verfüge nur über eine dokumentierte Eigenschaft ........


KStG - 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts


https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__4.html Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) 1 Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2 Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
Rn 2 Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
_ Zitat Ende _


Alle Elemente der Bundesrepublik verfügen über eine Umsatzsteuer ID; gemäß Rn 2: sind diese damit keine Hoheitsbetrieb - dies schließt den Bundestag etc. mit ein


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Zwei weitere Informationen möchte ich hinzufügen:

https://bayernpartei.de/
hat auch in ihrem Programm 1946 klar das Ziel EU bekannt gegeben (Von 1949 bis 1953 war sie im Deutschen Bundestag mit 20,9 % der Stimmen in Bayern (= 4,2 % bundesweit) vertreten, von 1950 bis 1966 im bayerischen Landtag.). <= Auflösung der Nationalstaaten       Ihr vollständiges Urprogramm


sowie
die Aussage vom Alterspräsidenten Lobe Deutscher Bundestag — 1. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1949 „Deutschland will ein Glied der Vereinigten Staaten von Europa werden und im Staatsgrundgesetz von Bonn wurde schon im voraus auf nationale Souveränitätsrechte verzichtet.“

 

Zeigt dies nicht das mögliche Ziel "Totalitarismus" von Anbeginn an, schon durch den Parlamentarischen Rat?
Da dieser ja - gemäß obiger Aussage - im Bonner Grundgesetz auf nationale Souveränitätsrechte verzichtete!

Natürlich, ohne die Deutschen dazu zu befragen oder sie darüber zu informieren (Zeitung, Aushang, ..)
=> 2+4 Vertrag: Artikel 7 (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44119/artikel-7/

Wenn also schon vor der Gründung der BR auf jegliche Souveränitätsrechte verzichtet wurde, wie kann dann diese durch Artikel 7 wieder hergestellt werden?
 - denn das, was nie war, kann auch nie wiederhergestellt werden.

Der Grund, das Ziel ist auch schon vor der ersten NICHTIGEN Bundestagswahl mitgeteilt worden: die vereinigten Staaten von Europa bei Abschaffung aller Nationalstaaten.
Sowie - gemäß Bayernpartei - Gründung des Weltstaates.

Souveränität als Herrschaft über das Recht.
Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder."
Es ist aber nicht nur die Organisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN), die auf diesem Grundsatz beruht, sondern die ganze Völkerrechtsordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/28034/die-souveraene-gleichheit-der-staaten-ein-angefochtenes-grundprinzip-des-voelkerrechts/

Nun, wenn es Souveränität braucht, um über das Recht herrschen zu können …… wer hat dann in Deutschland über das Recht geherrscht, denn deutsche Politiker konnten es nicht gewesen sein - sie haben ja sowohl für sich als auch für alle Deutschen Personen das mit Hilfe des Parlamentarischen Rates von Anbeginn an verhindert!
Wo sollen dann auch hoheitliche Befugnisse her kommen - denn ohne derlei Befugnisse keine Polizei, kein gesetzlicher Richter - auch nicht gemäß nationalem wie internationalem Recht.
 

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Lassen Sie mich das Alles im Wort Rechtskraft zusammenfassen:

dazu möchte ich die 3 Bücher mit den entsprechenden Textpassagen vorlegen - ich zitiere

Buch (1) Andreas Toppe Militär und Kriegsvölkerrecht R. Oldenbourg Verlag München 2008
            Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940

S. 154 I. Das Kriegsrecht in Deutschland 1899 bis 1933

Der klassische Fall einer Debellation lag nach Hans Kelsen in Deutschland infolge der bedingungslosen Kapitulation am 8. und 9. Mai 1945 und der Absetzung der Regierung Dönitz am 23. Mai vor. Ihren sinnfälligen Ausdruck fand sie in der Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945, in der die vier Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt (supreme authority) über Deutschland beanspruchten.


Buch (2) Deutsche Einheit Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90
             Dokumente zur Deutschlandpolitik Oldenbourg

Zwei-plus- Vier-Vertrag S 221 - 222 Entscheidung für die deutsche Einheit - Einführung

Außerdem will Skubiszewski in einer Protokollerklärung festgelegt haben, daß die Grenzen des vereinigten Deutschlands weder durch äußere noch durch innere Umstände in Frage gestellt werden. Daraufhin gibt Genscher zu Protokoll, dies bedeute keine Grenzgarantie der Vier Mächte, und ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sei nicht beabsichtigt. Damit ist ein Friedensvertrag endgültig ad acta gelegt und der gordische Knoten im deutsch-polnischen Streit um den Grenzvertrag gelöst.


Buch (3) Prof. Dr. Theodor Schweisfurth (emeritiert) lehrte zuletzt Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Europa-Universität Viadrina - aus seinem Uni-Taschenbücher „Völkerrecht“.

             Erster Teil: Allgemeines Völkerrecht Erster Abschnitt: Die Grundlagen 1. Kapitel Völkerrechtssubjekte


1. Kapitel. Völkerrechtssubjekte (VRS) V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch „Puppenstaaten“ oder „Marionettenstaaten“ genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. ... Diese Gebilde bezeichnen Verdross/Simma als,, scheinsouveräne Staaten“, denn sie seien „mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VR“. Da es aber der von diesen Gebilden ausgeübten Hoheitsgewalt schon an der Aussicht auf Dauerhaftigkeit mangelte, waren es überhaupt keine Staaten. Man sollte sie daher besser als Scheinstaaten bezeichnen.


Ergänzend dazu, bereits aus dem amerikanischen übersetzt:
https://definitions.uslegal.com/d/debellatio/
Debellatio bedeutet den Akt der Eroberung oder
Unterwerfung. Der Begriff bezeichnet das Ende eines Krieges, der durch die vollständige Zerstörung eines feindlichen Staates verursacht wurde. Beispielsweise endete der Zweite Weltkrieg mit dem völligen Zerfall des Deutschen Reiches. Der Begriff bedeutet die vollständige Unterwerfung einer kriegführenden Nation. Damit ist ein Souveränitätsverlust verbunden. Es handelt sich um eine totale militärische Niederlage in einem Krieg. Der Erwerb eines Territoriums nach einem Krieg ohne Friedensvertrag, weil der besiegte Staat nicht mehr existiert, wird als Debellatio oder Unterwerfung bezeichnet.


https://dserver.bundestag.de/btp/01/01001.pdf

Das heißt, daß der Alterspräsidenten Lobe in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages (Bonn, Mittwoch, den 7.9.1949) mit seinem „Deutschland will ein Glied der Vereinigten Staaten von Europa werden und im Staatsgrundgesetz von Bonn wurde schon im voraus auf nationale Souveränitätsrechte verzichtet.“
nichts anderes getan hat, als die Debellation und ihre Folgen zu beschreiben - ohne das Wort Debellatio zu verwenden und die Folge, den bereits bestehenden  Souveränitätsverlust  zu kaschieren.


Wie gesagt: Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen „Souveränität als Herrschaft über das Recht.“ belegt, wieso es weder rechtskräftige Gesetze noch Verordnungen im Scheinstaat BR geben kann - und ebenso wenig hoheitliche Handlungen durch Richter, Polizei etc. ---- nur Faustrecht, Gewalt, Piraterie und Plünderung (bis in eine unbestimmte Zukunft).

 

D.h. keine Handlung seit dem 8. Mai 1945 hatte jemals Rechtskraft !