Verfassungsordnung
 

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Bevor ich auf die Verfassungsordnung eingehe, möchte ich ein öffentliches Schreiben voranstellen:

 

Schreiben des Jens Vogler Ass. jur. 39288 Burg am 06.01.2022 an den Fachbereich WD 3 des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1 in 11011 Berlin

 

Was ist eine Verfassungsordnung?

Siehe dazu sie website der Bundeszentrale für politische Bildung - Adenauerallee 86 in Bonn

https://www.bpb.de/lernen/themen-im-unterricht/215246/grundgesetz
Das Grundgesetz bildet die Rechts- und Werteordnung der Bundesrepublik – und an seinem Anfang stehen die Grundrechte als oberste Leitprinzipien.


https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39291/grundgesetz
Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes" bei. Damit wurde der Auftrag der Präambel des Grundgesetzes an das deutsche Volk erfüllt, "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".


Paulskirchenverfassung
Die erste freiheitliche Verfassung der Deutschen war 1849 von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche verabschiedet worden. Die Hoffnungen der liberalen und demokratischen Bewegung, die nationale Einheit als souveräne Entscheidung des deutschen Volkes auf parlamentarischem Wege zu erreichen, gingen nicht in Erfüllung.


Das Grundgesetz bezeichnet die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland als freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie basiert auf den genannten Strukturprinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Elemente bereits 1952 im Einzelnen definiert: "So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:"


> Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung > Volkssouveränität > Gewaltenteilung > Verantwortlichkeit der Regierung > Gesetzmäßigkeit der Verwaltung > Unabhängigkeit der Gerichte > Mehrparteienprinzip > Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition


https://www.bpb.de/apuz/289218/grundgesetz
Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat in Bonn nach langen Verhandlungen den Entwurf des Grundgesetzes an. Am 23. Mai wurde es verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft. Die Bezeichnungen "Parlamentarischer Rat" und "Grundgesetz" statt "Nationalversammlung" und "Verfassung" sollten den provisorischen Charakter unterstreichen. Spätestens mit der deutschen Vereinigung 1990 wurde das Provisorische dauerhaft.


https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/
Im Juni 1948 überreichten daher die Westalliierten den westdeutschen Ministerpräsidenten die "Londoner Empfehlungen". Damit waren die Weichen für einen westdeutschen Teilstaat gestellt. Am 1. September 1948 traten in Bonn 65 Frauen und Männer zum "Parlamentarischen Rat" zusammen.


bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung
In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen. Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten. Das Grundgesetz war keine Verfassung …..

und so ist es bis heute, da es keinen zustimmenden Volksentscheid zum GG gibt - wie ja auch das deutsche Volk zur Wiedervereinigung nie gefragt wurde

 

Siehe dazu auch  J. Bouvier´s Maximen des Rechts .. „ein Vertrag ist ein Gesetz zwischen Parteien, der nur durch Zustimmung Kraft erwirbt“ und da ein jedes Gesetz immer eine vertragliche Abmachung ist ..

„Der Vertrag macht das Gesetz“- sowie da eine Handlung gegen meinen Willen keine Handlung ist und kein Recht aus einem Unrecht entstehen kann, denn ich habe nie einem Privileg im Sinne von "des Rechts beraubt" wissentlich und damit wahrhaftig willentlich zugestimmt!

Gesetz und Betrug können nicht gemeinsam existieren. (Jus et fraus nunquam cohabitant.)
Vorsatz ist gleich ein Betrug. (Lata culpa dolo aequiparatur.)
Ein Recht zu handeln kann nicht aus einem Betrug heraus entstehen. (Ex dolo malo non oritur actio.)
Einem Betrüger wird alles zugetraut. (Omnia praesumuntur contra Spoliatorem.)
 

Charles de Secondat, Baron de Montesquieu „Vom Geist der Gesetze“: „jeder Staat hat so aufgebaut zu sein, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet.“


Nach der Identitätstheorie von Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) kann der gesellschaftliche Wille kein anderer sein, als der des natürlichen, freien Menschen!
 

Kontraktualismus belegt die Legitimierung von Herrschaft: Die Legitimität der Herrschaft korreliert die Verpflichtung der Ihr Unterworfenen; dies bedeutet ohne entsprechende Legitimierung der Herrschaft existiert keine Verpflichtung der Ihr Unterworfenen, denn legitim ist eine politische Herrschaft erst dann, wenn die, über die die Herrschaftsmacht verfügen, nicht nur die Macht haben, sondern auch das Recht dazu. Das Recht, das eine Herrschaft legitimieren kann, kann nur von denen <von unten, den Bürgern>
kommen, die der Herrschaft unterworfen sind. Sie selbst müssen, soll die Herrschaft legitim sein, dem Herrscher das Recht zu herrschen verleihen!


http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4tsprinzip
Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt.
Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nur das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.
Volkssouveränität leitet sich vom französischen Wort souveraineté (= höchste Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas („Oberherrschaft“) ab und wurde zur Bezeichnung für die verfassunggebende, konstituierende Gewalt (pouvoir constituant) {= das Volk!} für jede demokratische Staatslegitimation.


Ich finde keine demokratische Legitimation des bundesdeutschen Staates! - denn niemals ist der Einzelne als Teil des Volks zum souveränen Träger der BR - Staatsgewalt geworden. Es gibt keine Verbindung zwischen Staat und Bundesbürgern Mangels einer legitimierten / verbindenden Verfassung!
Die wahrhaftige Anwendung dieses Volkssouveränitätsprinzips besteht nicht in einer Durchsetzung des Willens der Mehrheit, sondern in der Achtung der Rechte Einzelner und der gesellschaftlichen Minderheiten und Gruppen ( beachtet das Naturrecht ). Nur so wird die „Rechtssouveränität“ mit der „Volkssouveränität“ verbunden, daß bestimmte Rechtsgrundsätze u.a. des Völkerrechts (die
Menschenrechte, die Artikel des ius cogens der Wiener Übereinkommen der Verträge, etc.) niemals verletzt werden --- aber das ist unerreichbare Utopie für Bundesbürger.


In einer am Naturrecht orientierte Rechtsphilosophie heißt es, daß die „Rechtssouveränität“ der Volkssouveränität vorangestellt wird und damit bestimmte Rechtsgrundsätze > die Menschenrechte nie verletzt werden dürfen. D.h. die Anwendung des Volkssouveränitätsprinzips besteht nicht in einer Durchsetzung des Willkürwillens der Mehrheit, sondern in der Achtung der Rechte Einzelner!


John Locke: (1632-1704) „Volkssouveränität“ – die souveräne Staatsgewalt ist wegen der Bedrohung von außen notwendig; nach innen: Gewaltenteilung – das Volk hat, da es souverän ist, ein Widerstandsrecht.“


Carl Schmitt: Staat ist ein funktionales Gebilde; der Staat ist ein bestimmter Status eines Volkes und das Volk ist eine souveräne politische Einheit („jus belli“) – Möglichkeit eine Bedrohung zu bestimmen und zu bekämpfen.
Souveränität und Staatlichkeit: Der souveräne Staat ist das unabhängige, territorial definierte, gleiche und freie Subjekt von Staats und völkerrechtlichen Akten.


Junge Freiheit 1999: In der Demokratie bedeutet Staatssouveränität nicht mehr und nicht weniger als die logische
Konsequenz der Souveränität der Völker, die ihre Macht aus freiem Willen an ihre Regenten abgetreten haben.

 

Nur ein einziges Mal wurde vom Volk direkt Delegierte für eine verfassunggebende Versammlung bestimmt: 1848 zur Paulskirchenverfassung ! - welche in Kraft trat, durch den Putsch von oben ( der herrschenden Kaste ) nicht umgesetzt wurde.

 

 

Die niemals aufgehobene Paulskirchenverfassung wird durch den Deutschen, der durch seine Ahnenreihe seit vielen Generationen auf diesem Gebiete heimisch ist, seit Jahren als seine für ihn einzig relevante und anzuwendende Verfassung angenommen.

 

1. Korinth. 2,15: ich, als "geistlicher Mensch richte Alles, werde aber selber von Niemandem gerichtet."