Was ist eine Verfassungsordnung?
Siehe dazu sie website der Bundeszentrale für politische Bildung -
Adenauerallee 86 in Bonn
https://www.bpb.de/lernen/themen-im-unterricht/215246/grundgesetz
Das Grundgesetz bildet die Rechts- und Werteordnung der Bundesrepublik – und an
seinem Anfang stehen die Grundrechte als oberste Leitprinzipien.
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39291/grundgesetz
Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit dem
"Geltungsbereich des Grundgesetzes" bei. Damit wurde der Auftrag der Präambel
des Grundgesetzes an das deutsche Volk erfüllt, "in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".
Paulskirchenverfassung
Die erste freiheitliche Verfassung der Deutschen war 1849 von der
Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche verabschiedet worden. Die
Hoffnungen der liberalen und demokratischen Bewegung, die nationale Einheit als
souveräne Entscheidung des deutschen Volkes auf parlamentarischem Wege zu
erreichen, gingen nicht in Erfüllung.
Das Grundgesetz bezeichnet die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland
als freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie basiert auf den genannten
Strukturprinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Elemente bereits 1952
im Einzelnen definiert: "So lässt sich die freiheitliche demokratische
Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt-
und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage
der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der
Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser
Ordnung sind mindestens zu rechnen:"
> Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor
dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung > Volkssouveränität
> Gewaltenteilung > Verantwortlichkeit der Regierung > Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung > Unabhängigkeit der Gerichte > Mehrparteienprinzip >
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf
verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
https://www.bpb.de/apuz/289218/grundgesetz
Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat in Bonn nach langen Verhandlungen
den Entwurf des Grundgesetzes an. Am 23. Mai wurde es verkündet und trat am
nächsten Tag in Kraft. Die Bezeichnungen "Parlamentarischer Rat" und
"Grundgesetz" statt "Nationalversammlung" und "Verfassung" sollten den
provisorischen Charakter unterstreichen. Spätestens mit der deutschen
Vereinigung 1990 wurde das Provisorische dauerhaft.
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/
Im Juni 1948 überreichten daher die Westalliierten den westdeutschen
Ministerpräsidenten die "Londoner Empfehlungen". Damit waren die Weichen für
einen westdeutschen Teilstaat gestellt. Am 1. September 1948 traten in Bonn 65
Frauen und Männer zum "Parlamentarischen Rat" zusammen.
bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung
In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten
grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende
Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem
Referendum beschlossen. Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief
anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten. Das
Grundgesetz war keine Verfassung …..
und so ist es bis heute, da es keinen
zustimmenden Volksentscheid zum GG gibt - wie ja auch das deutsche Volk zur
Wiedervereinigung nie gefragt wurde
Siehe dazu auch J. Bouvier´s Maximen des Rechts .. „ein Vertrag ist ein
Gesetz zwischen Parteien, der nur durch Zustimmung Kraft erwirbt“ und da ein
jedes Gesetz immer eine vertragliche Abmachung ist ..
„Der Vertrag macht das Gesetz“- sowie da eine Handlung gegen meinen Willen keine
Handlung ist und kein Recht aus einem Unrecht entstehen kann, denn ich habe nie
einem Privileg im Sinne von "des Rechts beraubt" wissentlich und damit
wahrhaftig willentlich zugestimmt!
Gesetz und Betrug können nicht gemeinsam existieren. (Jus et fraus nunquam
cohabitant.)
Vorsatz ist gleich ein Betrug. (Lata culpa dolo aequiparatur.)
Ein Recht zu handeln kann nicht aus einem Betrug heraus entstehen. (Ex dolo malo
non oritur actio.)
Einem Betrüger wird alles zugetraut. (Omnia praesumuntur contra Spoliatorem.)
Charles de Secondat, Baron de Montesquieu „Vom Geist der Gesetze“: „jeder
Staat hat so aufgebaut zu sein, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu
er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu
unterlassen, was das Gesetz gestattet.“
Nach der Identitätstheorie von Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) kann der
gesellschaftliche Wille kein anderer sein, als der des natürlichen, freien
Menschen!
Kontraktualismus belegt die Legitimierung von Herrschaft: Die Legitimität der
Herrschaft korreliert die Verpflichtung der Ihr Unterworfenen; dies bedeutet
ohne entsprechende Legitimierung der Herrschaft existiert keine Verpflichtung
der Ihr Unterworfenen, denn legitim ist eine politische Herrschaft erst dann,
wenn die, über die die Herrschaftsmacht verfügen, nicht nur die Macht haben,
sondern auch das Recht dazu. Das Recht, das eine Herrschaft legitimieren kann,
kann nur von denen <von unten, den Bürgern>
kommen, die der Herrschaft unterworfen sind. Sie selbst müssen, soll die
Herrschaft legitim sein, dem Herrscher das Recht zu herrschen verleihen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4tsprinzip
Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der
Staatsgewalt.
Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach
auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nur das Volk in seiner Gesamtheit
steht einzig über der Verfassung.
Volkssouveränität leitet sich vom französischen Wort souveraineté (= höchste
Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas („Oberherrschaft“) ab und wurde
zur Bezeichnung für die verfassunggebende, konstituierende Gewalt (pouvoir
constituant) {= das Volk!} für jede demokratische Staatslegitimation.
Ich finde keine demokratische Legitimation des bundesdeutschen Staates! - denn
niemals ist der Einzelne als Teil des Volks zum souveränen Träger der BR -
Staatsgewalt geworden. Es gibt keine Verbindung zwischen Staat und Bundesbürgern
Mangels einer legitimierten / verbindenden Verfassung!
Die wahrhaftige Anwendung dieses Volkssouveränitätsprinzips besteht nicht in
einer Durchsetzung des Willens der Mehrheit, sondern in der Achtung der Rechte
Einzelner und der gesellschaftlichen Minderheiten und Gruppen ( beachtet das
Naturrecht ). Nur so wird die „Rechtssouveränität“ mit der „Volkssouveränität“
verbunden, daß bestimmte Rechtsgrundsätze u.a. des Völkerrechts (die
Menschenrechte, die Artikel des ius cogens der Wiener Übereinkommen der
Verträge, etc.) niemals verletzt werden --- aber das ist unerreichbare Utopie
für Bundesbürger.
In einer am Naturrecht orientierte Rechtsphilosophie heißt es, daß die
„Rechtssouveränität“ der Volkssouveränität vorangestellt wird und damit
bestimmte Rechtsgrundsätze > die Menschenrechte nie verletzt werden dürfen. D.h.
die Anwendung des Volkssouveränitätsprinzips besteht nicht in einer Durchsetzung
des Willkürwillens der Mehrheit, sondern in der Achtung der Rechte Einzelner!
John Locke: (1632-1704) „Volkssouveränität“ – die souveräne Staatsgewalt ist
wegen der Bedrohung von außen notwendig; nach innen: Gewaltenteilung – das Volk
hat, da es souverän ist, ein Widerstandsrecht.“
Carl Schmitt: Staat ist ein funktionales Gebilde; der Staat ist ein bestimmter
Status eines Volkes und das Volk ist eine souveräne politische Einheit („jus
belli“) – Möglichkeit eine Bedrohung zu bestimmen und zu bekämpfen.
Souveränität und Staatlichkeit: Der souveräne Staat ist das unabhängige,
territorial definierte, gleiche und freie Subjekt von Staats und
völkerrechtlichen Akten.
Junge Freiheit 1999: In der Demokratie bedeutet Staatssouveränität nicht mehr
und nicht weniger als die logische
Konsequenz der Souveränität der Völker, die ihre Macht aus freiem Willen an ihre
Regenten abgetreten haben.
Nur ein einziges Mal wurde vom Volk direkt Delegierte für eine
verfassunggebende Versammlung bestimmt: 1848 zur Paulskirchenverfassung ! -
welche in Kraft trat, durch den Putsch von oben ( der herrschenden Kaste ) nicht
umgesetzt wurde.
Die niemals aufgehobene Paulskirchenverfassung wird
durch den Deutschen, der durch seine Ahnenreihe seit vielen Generationen auf
diesem Gebiete heimisch ist, seit Jahren als seine für ihn einzig relevante und
anzuwendende Verfassung angenommen.
1. Korinth. 2,15: ich, als "geistlicher
Mensch richte Alles, werde aber selber von Niemandem gerichtet."